Marktreport Wetten
by leinertconsult

Staatliche Wettanbieter

1.Inhaltsverzeichnis
2.Definition Wetten
3.Juristische Auslegung
3.1 Definition von Glücksspiel
3.2 Gambelli - freier Dienstleistungsverkehrs und Niederlassungsfreiheit
3.3 Flächendeckende Verfügbarkeit
3.4Exzessive Werbung
3.5.Lobbyarbeit der staatlichen Wettanbieter
3.6.Geringfügigkeitsschwelle
3.7.Geschicklichkeitsspiel und Unterhaltungsspiele
4.Glücksspiel-Anwälte
5.Der Markt für Online-Wetten
6.Wettanbieter
6.1.Staatliche Wettanbieter
6.2.Private Wettanbieter
6.3.Wett-Shop
6.4.Sportwetten per Internet
6.5.Mobile-Gambling
6.6.interaktives TV (iTV) 7.Die Wettarten
8.Lotto
8.1.Euromillions
8.2.Lotto-Tipp-Gemeinschaften
9.Pferderennen
10.Sportwetten
10.1.Quote
10.2.Einzelwette
10.2.1.Einzelwette als Tendenzwette
10.2.2.Einzelwette als Ergebniswette
10.3.Kombiwette
10.4.Systemwette
10.5.Bank, Zweiweg und Dreiweg-Wette
10.6.Halbzeit/Endstand-Wette
10.7.Over/Under-Wette
10.8.Handicap (Handicapwette)
10.9. Asian Handicap
10.10.Spezialwetten
10.10.1.Fantasy-Wette
10.10.2.Langzeitwette
10.10.3.Platzwette 10.10.4.Erster Torschütze
10.10.5.Erster Torschütze Kombi mit Ergebniswette
10.10.6.Weitere Sonderwetten
10.10.7.Value-Betting
10.10.8.Arbitrage - Sure Bets
10.11.Wettbörsen / Betting-Exchange
10.12.Livewetten bei Wettbörsen
11.Poker
12.Spielbank / Casino
12.1.Casino-Software
13.Betreiber
14.Spread Betting
15.Börsennotierte Wett-Firmen
16.Payment
17.Marketing
17.1.Marketing im Internet
17.2.Affiliateprogramme von Wett-Anbietern
17.3.Bonusprogramme
18.Messen & Kongresse
19.Zeitschriften & Magazine
20.Fazit  

Stand September 2010

Impressum

6.1.        Staatliche Wettanbieter

Das Lotterie- und Sportwettenrecht ist in Deutschland seit 1936 gesetzlich geregelt. Die Zuständigkeit liegt dafür bei den einzelnen Bundesländern, die Anbieter der unterschiedlichsten Wetten sind. Um bundesweit einheitliche Wetten und Lotterien anbieten zu können, haben sich die 16 Landeslotterien zum Deutschen Lotto-Totoblock zusammengeschlossen.

Die 16 Ländergesellschaften des deutschen Lotto- und Totoblocks befinden sich entweder direkt oder über Umwege in staatlichem Besitz – es handelt sich hier um einen staatlichen Wettanbieter.

In Deutschland erteilen die Bundesländer die Erlaubnisse für das Anbieten von Wetten. Die Genehmigungen für Sportwetten (mit dem Produkt Toto und Oddset) und Lotterien (Mittwochs- und Samstagslotto) wurden den jeweiligen Landeslotterien übertragen. Der deutsche Lotto-Toto-Block bietet in den jeweiligen gemeinschaftlich Produkte Bundesländern an. Dabei ist die Ausspielung der Lotterien durch einen Staatsvertrag geregelt.

Ziele dieses Staatsvertrages sind:

  • den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken,
  • insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
  • übermäßige Spielanreize zu verhindern,
  • eine Ausnutzung des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen,
  • sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden und
  • sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet wird.

Der Staat erhebt für sich den Anspruch, als alleiniger Anbieter von Glücksspiel aufzutreten. Dies wird hauptsächlich mit dem Schutz des Spielers vor sich selber begründet: Spielsucht soll so eingedämmt werden.

 

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