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Staatliche Wettanbieter
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1.Inhaltsverzeichnis 2.Definition Wetten 3.Juristische Auslegung 3.1 Definition von Glücksspiel 3.2 Gambelli - freier Dienstleistungsverkehrs und Niederlassungsfreiheit 3.3 Flächendeckende Verfügbarkeit 3.4Exzessive Werbung 3.5.Lobbyarbeit der staatlichen Wettanbieter 3.6.Geringfügigkeitsschwelle 3.7.Geschicklichkeitsspiel und Unterhaltungsspiele 4.Glücksspiel-Anwälte 5.Der Markt für Online-Wetten 6.Wettanbieter 6.1.Staatliche Wettanbieter 6.2.Private Wettanbieter 6.3.Wett-Shop 6.4.Sportwetten per Internet 6.5.Mobile-Gambling 6.6.interaktives TV (iTV) 7.Die Wettarten 8.Lotto 8.1.Euromillions 8.2.Lotto-Tipp-Gemeinschaften 9.Pferderennen 10.Sportwetten 10.1.Quote 10.2.Einzelwette 10.2.1.Einzelwette als Tendenzwette 10.2.2.Einzelwette als Ergebniswette 10.3.Kombiwette 10.4.Systemwette 10.5.Bank, Zweiweg und Dreiweg-Wette 10.6.Halbzeit/Endstand-Wette 10.7.Over/Under-Wette 10.8.Handicap (Handicapwette) 10.9. Asian Handicap 10.10.Spezialwetten 10.10.1.Fantasy-Wette 10.10.2.Langzeitwette 10.10.3.Platzwette 10.10.4.Erster Torschütze 10.10.5.Erster Torschütze Kombi mit Ergebniswette 10.10.6.Weitere Sonderwetten 10.10.7.Value-Betting 10.10.8.Arbitrage - Sure Bets 10.11.Wettbörsen / Betting-Exchange 10.12.Livewetten bei Wettbörsen 11.Poker 12.Spielbank / Casino 12.1.Casino-Software 13.Betreiber 14.Spread Betting 15.Börsennotierte Wett-Firmen 16.Payment 17.Marketing 17.1.Marketing im Internet 17.2.Affiliateprogramme von Wett-Anbietern 17.3.Bonusprogramme 18.Messen & Kongresse 19.Zeitschriften & Magazine 20.Fazit Stand April 2008 |
6.1. Staatliche WettanbieterDas Lotterie- und Sportwettenrecht ist in Deutschland seit 1936 gesetzlich geregelt. Die Zuständigkeit liegt dafür bei den einzelnen Bundesländern, die Anbieter der unterschiedlichsten Wetten sind. Um bundesweit einheitliche Wetten und Lotterien anbieten zu können, haben sich die 16 Landeslotterien zum Deutschen Lotto-Totoblock zusammengeschlossen. Die 16 Ländergesellschaften des deutschen Lotto- und Totoblocks befinden sich entweder direkt oder über Umwege in staatlichem Besitz – es handelt sich hier um einen staatlichen Wettanbieter. In Deutschland erteilen die Bundesländer die Erlaubnisse für das Anbieten von Wetten. Die Genehmigungen für Sportwetten (mit dem Produkt Toto und Oddset) und Lotterien (Mittwochs- und Samstagslotto) wurden den jeweiligen Landeslotterien übertragen. Der deutsche Lotto-Toto-Block bietet in den jeweiligen gemeinschaftlich Produkte Bundesländern an. Dabei ist die Ausspielung der Lotterien durch einen Staatsvertrag geregelt. Ziele dieses Staatsvertrages sind:
Der Staat erhebt für sich den Anspruch, als alleiniger Anbieter von Glücksspiel aufzutreten. Dies wird hauptsächlich mit dem Schutz des Spielers vor sich selber begründet: Spielsucht soll so eingedämmt werden.
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