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Sichere Bezahlung per Lastschrift für Tippgemeinschaften und Eintragservices |
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Sichere Bezahlung per Lastschrift für Tippgemeinschaften und Eintragservices Wer auf dem deutschen Markt über das Internet Waren und Dienstleistungen anbieten will, kommt an der Bezahlvariante Lastschrift (ELV) nicht herum. Mehr als 65% aller Bezahlungen werden in Deutschland per Lastschrift abgewickelt und mehr als 90% der Deutschen können per Lastschrift bezahlen. Hingegen verfügen nur 20% der Deutschen über eine Kreditkarte. Das für die Endkunden attraktive Bezahlverfahren birgt aber für den Händler ein besonderes zusätzliches Risiko, welches bei der Kreditkarte nicht auftritt. Geleistete Zahlungen können wegen nicht ausreichender Deckung auf dem Konto des Endkunden durch die Bank zurückgegeben werden. Diese Information erhält der Händler nach etwa 3-4 Banktagen. Sollte nach diesem Zeitraum keine Meldung erfolgt sein, so ist das Rückbelastungsrisiko vergleichbar mit der Zahlung per Kreditkarte. Während bei Zahlungen für reale Güter ein Versand erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen kann, ist dies bei virtuellen Gütern nicht praktikabel. Bei virtuellen Gütern möchte der Enduser die Teilnahme an einer Tippgemeinschaft, eines Gewinnspielclubs oder einer Warenprobe direkt erwerben, den Mitgliedsbereich (Singlebörse, Adult) direkt betreten oder über das Guthaben (virtuelle Konten, eWallets, Sportwetten, Livecam) umgehend verfügen können. Während digitale Güter wie Bilder oder Videos ohne Kosten reproduziert werden können, so entsteht z.B. bei der Teilnahme an einer Tippgemeinschaft ein wirtschaftlicher Schaden, da die entsprechenden Lottoscheine vom Veranstalter vorab gekauft werden müssen. Bei Gewinnspiel- oder Proben-Clubs entsteht ein direkter wirtschaftlicher Schaden in Form von Adress- und Werbekosten, Vermittlungs-Provision oder Rücklastschriftgebühren bei der Bank. Die Abwicklung der Bezahlung und der Überprüfung der angegebenen Daten erfolgt beim Telefonverkauf direkt bei der Eingabe durch den Call Center Agent über eine online Eingabemaske (Virtuelles Terminal). Alternativ kann die bereits vorhandene Call Center Infrastruktur genutzt werden und die gesammelten Daten werden per CSV-Datei oder per Direktanbindung in einem frei gewählten Rhythmus an den Payment Provider übermittelt. Bei diesem Bezahlvorgang kann parallel geprüft werden, ob eine Kontonummer zu dieser Person überhaupt existiert. Somit kann der Rücklastschriftgrund „Kontonummer falsch“ oder „Konto existiert nicht“ ausgeschlossen werden. Bei der Kontoprüfung wird ermittelt, ob die bezahlende Person an der angegebenen Adresse existiert und das entsprechende Konto bei der Bank unterhält. Während diese Prüfung im Internetgeschäft sehr wichtig ist, kann diese Art von Prüfung durch den persönlichen Kontakt beim Call Center Verkauf in den meisten Fällen unterbleiben, da eine absichtliche Falschangabe ausgeschlossen werden kann. Neben der Konto-Prüfung könnten noch Bonitätsprüfungen und Scoringsysteme eingesetzt werden. Diese zusätzlichen Prüfungen sind aber auch mit zusätzlichen Kosten verbunden und sollten sich deshalb an Ausfallrisiko und Lastschrifthöhe orientieren. Günstiger und damit empfehlenswerter ist die Abfrage von externen Black- und Whitelisten, wie z.B. die Kuno-Sperrdatei der Polizei oder die Markant Sperrdatei über nicht gedeckte Konten. Soll auf eine Vorab-Prüfung hingegen verzichtet werden, so empfiehlt sich bei Tippgemeinschaften der Einzug der Zahlung per Lastschrift ca. 4-5 Arbeitstage vor dem Kauf der Lottoscheine. Sollte es dann zu Rücklastschriften wegen fehlender Deckung kommen, so kann umgehend gehandelt werden und der Mitspieler von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Damit bei einer auftretenden Rücklastschrift ein Mitspieler umgehend gesperrt wird bzw. bei einer Begleichung der Schuld per Überweisung der Zugang wieder aktiviert werden kann, muss eine automatisierte Zuordnung der Zahlungsvorgänge erfolgen. Diese automatisierte Zuordnung kann durch einen Kontoauszug von einer Bank nicht abgebildet werden und sollte deshalb von einem Payment Provider abgewickelt werden. Für die Gewinnung eines Neukunden wird viel Zeit und Geld investiert. Kommt es dann zu einer Rücklastschrift, so wird diese Kundenbeziehung als gekündigt angesehen. Eine Rücklastschrift „wegen Widerspruch“ sollte als eine fristlose Kündigung toleriert werden. Hingegen bei einer Rücklastschrift mangels Deckung, rentiert sich der Einsatz eines Forderungsmanagementsystems bereits bei Beträgen von unter €50,-. Im Rahmen des Forderungsmanagements wird der Mitspieler aufgefordert, den ausstehenden Betrag zu überweisen Diese Mahnung wird dem Mitspieler mit einer Fristsetzung von 14 Tagen per Brief zugeschickt werden. Ist nach dieser Frist kein Zahlungseingang zu verbuchen, so kann an die bekannte Telefonnummer per SMS oder Anruf an die Zahlungsverpflichtung erinnert werden. Sollten wider Erwarten die verschiedenen und zeitlich abgestuften Mahnungen noch nicht zum Erfolg führen, wird zusätzlich eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die auf dem rechtlichen Wege den ausstehenden Betrag eintreibt. Das Einschalten einer Anwaltskanzlei signalisiert einem Schuldner noch einmal die Ernsthaftigkeit der Beitreibung der Forderung. Dem Anbieter entstehen für das Forderungsmanagement keine zusätzlichen Kosten, da diese dem Schuldner, also dem Spieler, in Rechnung gestellt werden können. Wie der Deutsche Payment Kongress gezeigt hat, wird es immer wichtiger, dass Payment Processing und Forderungsmanagment miteinander kombiniert werden, um digitale Gütern sicher über das Internet vertreiben zu können. Diese Kombination aus Zahlungsabwicklung, Überprüfung der Spieler und integriertem Forderungsmanagement macht die Lastschrift als das am weitesten verbreitete Bezahlverfahren in Deutschland und zu einem risikolosen und attraktiven Bezahlverfahren.
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