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Sichere Bezahlung für Wettanbietern auch per Lastschrift möglich
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Stand April 2008
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Wer auf dem deutschen Markt über das Internet Waren und Dienstleistungen anbieten will, kommt an der Bezahlvariante Lastschrift (ELV) nicht herum.

Mehr als 65% aller Bezahlungen im Internet werden in Deutschland per Lastschrift abgewickelt und mehr als 90% der Deutschen können per Lastschrift bezahlen. Hingegen verfügen nur 20% der Deutschen über eine Kreditkarte.

Das für die Endkunden attraktive Bezahlverfahren birgt aber für den Händler ein besonderes zusätzliches Risiko, welches bei der Kreditkarte nicht auftritt. Geleistete Zahlungen können wegen nicht ausreichender Deckung auf dem Konto des Endkunden durch die Bank zurückgegeben werden.

Diese Information erhält der Händler nach etwa 3-4 Banktagen. Sollte nach diesem Zeitraum keine Meldung erfolgt sein, so ist das Rückbelastungsrisiko vergleichbar mit der Zahlung per Kreditkarte.

Während bei Zahlungen für reale Güter ein Versand erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen kann, ist dies bei digitalen Gütern nicht praktikabel. Bei digitalen Gütern möchte der Enduser das Produkt (Eintragservice, Lottoschein, etc.) direkt downloaden, den Mitgliedsbereich (Singlebörse, Adult) direkt betreten oder über das Guthaben (virtuelle Konten, eWallets, Sportwetten, Livecam) umgehend verfügen können.

Während manche digitale Güter ohne Kosten reproduziert werden können, so entsteht bei dem Aufladen eines Guthabenkontos bei einer Sportwetten-Seite ein wirtschaftlicher Schaden, falls der Spieler seinen Einsatz verspielt und es nachträglich zu einer Rücklastschrift kommt.

Wenn ein Spieler sich bei dem Sportwetten-Anbieter angemeldet hat, wird er aufgefordert werden, sein Spielkonto aufzuladen. Eine Aufladung per Lastschrift sollte für den Spieler nur dann möglich sein, wenn das hinterlegte Bankkonto für die Lastschrift auch als Auszahlungskonto für Gewinne verwendet wird.

Dadurch wird der absichtliche Betrug durch die Verwendung eines falschen Bankkontos ausgeschlossen. Als möglichen Sicherheitsschritt vor Rückbelastungen wegen nicht ausreichender Deckung auf dem Bankkonto des Spielers könnte man wie bei realen Gütern verfahren und erst nach vier Banktagen dem Spieler das Geld zur freien Verfügung gutschreiben, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Rücklastschrift angefallen ist.

Diese Vorgabe entspricht allerdings nicht den Wünschen der Spieler an eine sofortige Spielteilnahme. Der Wettanbieter sollte daher alternative Sicherheitsmechanismen einbauen.

Empfehlenswert ist, den Bezahlvorgang mit einer Bestätigungs-SMS separat zu autorisieren. Zu diesem Zweck wird in der Bezahlmaske von dem Spieler die Handynummer ebenfalls abgefragt.

An diese Handynummer wird ein vierstelliger PIN verschickt, der auf der folgenden Bezahlseite von dem Spieler eingetragen werden muss.

Ebenso sollte im Rahmen einer Konto-Prüfung geprüft werden, ob die bezahlende Person an der angegebenen Adresse existiert und das entsprechende Konto bei der Bank unterhält.

Ergänzend zu dieser Konto-Prüfung könnten noch Bonitätsprüfungen und Scoringsysteme eingesetzt werden. Diese zusätzlichen Prüfungen sind aber auch mit zusätzlichen Kosten verbunden und sollten sich deshalb an Ausfallrisiko und Lastschrifthöhe orientieren.

Wettanbietern sollten bei Neukunden generell und unabhängig vom Lastschriftbetrag eine Konto-Prüfung vornehmen. Bei Einzahlungen über €50,- ist zusätzlich auch eine Bonitätsprüfung zu empfehlen. Führen diese Prüfungsmechanismen zu dem Ergebnis, dass die Einzahlung per Lastschrift ein zu hohes Risiko birgt, so sollte vom Payment System die Überweisung als Einzahlungsalternative oder ein niedrigerer Betrag vorgeschlagen werden.

Es ist ausreichend, wenn diese Überprüfung nur bei Neukunden und bei der ersten Einzahlung erfolgt. Will der Spieler zu einem späteren Zeitpunkt sein Spielkonto erneut aufladen, so muss dieser Prüfprozess nicht erneut vorgenommen werden.

Durch diese Prüfung ist der Spieler eindeutig identifiziert und ein absichtlicher Betrug kann somit ausgeschlossen werden. Dennoch kann es Rückbelastungen kommen, weil das Bankkonto des Spielers zum Zeitpunkt der Zahlung keine ausreichende Deckung aufweist.

Sollte dies einmal der Fall sein, so sollte neben der Payment-Abwicklung auch ein Forderungsmanagement eingesetzt werden. Im Rahmen des Forderungsmanagements wird der Spieler aufgefordert, den ausstehenden Betrag zu überweisen.

Damit ein zeitaufwendiger manueller Abgleich zwischen Überweisungseingängen und Spielerkonto entfällt, empfiehlt es sich, jedem Spieler eine individuelle und einzigartige Kontonummer zuzuweisen. Diese Mahnung kann dem Spieler mit einer Fristsetzung von 14 Tagen per Email zugeschickt werden.

Ist nach dieser Frist kein Zahlungseingang zu verbuchen, so kann ein Brief per Post verschickt werden und an die bekannte Handynummer per SMS an die Zahlungsverpflichtung erinnert werden. Sollten wider Erwarten die verschiedenen und zeitlich abgestuften Mahnungen noch nicht zum Erfolg führen, wird zusätzlich eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die auf dem rechtlichen Wege den ausstehenden Betrag eintreibt.

Das Einschalten einer Anwaltskanzlei signalisiert einem Schuldner noch einmal die Ernsthaftigkeit der Beitreibung der Forderung. In dem Inkassoprozess wird der Schuldner zusätzlich in globale Negativdatenbanken aufgenommen.

Dies führt automatisch zu einer negativen Bonität des Schuldners und kann somit weit reichende negative Folgen haben.

Dem Wettanbieter entstehen für das Forderungsmanagement keine zusätzlichen Kosten, da diese dem Schuldner, also dem Spieler, in Rechnung gestellt werden können.

Wie der Deutsche Payment Kongress (www.payment2006.de) gezeigt hat, wird es immer wichtiger, dass Payment Processing und Forderungsmanagment miteinander kombiniert werden, um digitale Gütern sicher über das Internet vertreiben zu können.

Diese Kombination aus Zahlungsabwicklung, Überprüfung der Spieler und integriertem Forderungsmanagement macht die Lastschrift als das am weitesten verbreitete Bezahlverfahren in Deutschland auch für die Wettbranche zu einem risikolosen und attraktiven Bezahlverfahren.