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Bis vor wenigen Jahren konnten die Deutschen nur in lizensierten oddset-Lottoannahmestellen auf Fußballspiele wetten.

Nur vier Sportwetten-Anbieter aus der ehemaligen DDR sicherten sich noch kurz vor der Wiedervereinigung eine Zulassung. Mittlerweile ist die Rechtslage anders und prinzipiell kann jeder ein Wettbüro eröffnen und Sportwetten anbieten. Damit wird das Wettbüro eine interessante Möglichkeit für Unternehmensgründer.

Das eigene Wettbüro

Auch kleine Einzelhändler, die nicht in der Millionenliga der Big Player spielen, haben nach dem Fall des Monopols die Möglichkeiten, in den expandierenden Markt der Sportwetten mit einzusteigen. Derzeit gibt es in Deutschland laut einer Marktanalyse des Frankfurter Unternehmensberaters Jens Leinert etwa 1.200 Wettbüros. Soweit sich diese Shops nicht auf Pferdewetten beschränken, vermitteln sie Sportwetten an lizensierte Buchmacher mit Firmensitzen zum Beispiel in Österreich, Großbritannien oder Malta.

Die Inhaber berufen sich dabei darauf, dass sie lediglich Wetten vermitteln und deshalb nicht gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. § 284 StGB verbietet zwar den Betrieb und die Bewerbung von Sportwetten, nicht aber das Vermitteln. 10.000 Wett-Shops in Deutschland möglich.

Bei einer Liberalisierung des Wettmarktes rechnet Leinerts mit bis zu 10.000 Wettbüros bundesweit. Auf der von ihm betriebenen Internet-Seite www.wettvermittler.com hat der Unternehmensberater Anbieter ins Netz gestellt, die Partner für Wettbüros suchen.

Zwei Beteiligungsmodelle

Grundsätzlich gibt es zwei Beteiligungsmodelle:

  • Beteiligung am Rohertrag
  • Beteiligung am Gesamtumsatz

1. Beteiligung am Rohertrag

Der Spielumsatz abzüglich der Gewinnausschüttungen und Wettgebühren ergibt den Rohertrag. Diesen Rohertrag teilen sich Buchmacher und Wettvermittler zum Beispiel 70:30 oder 60:40. Der Inhaber des Wettbüros trägt das Risiko mit: Läuft die Wette für den Buchmacher schlecht, zahlt er drauf. Andererseits gewinnt er mehr, wenn die Wette für den Buchmacher gut läuft.

2. Beteiligung am Gesamtumsatz

In diesem Fall erhält der Inhaber des Wettbüros einen festen Prozentsatz von durchschnittlich 10 bis 15 % des Gesamtumsatzes. Der Betrag ist also unabhängig davon, wie die Wetten für den Buchmacher laufen. Der Ladenbesitzer trägt kein Risiko. Interessenten, die ein Wettbüro betreiben wollen, müssen sich bei den Verantwortlichen für ihr Bundesland um eine Lizenz bemühen.

Eine Lizenz für ein Wettbüro bekommt nur, wer gute Zahlen vorweisen kann.

Quelle: http://www.vnr.de/vnr/unternehmensgruendung/startup/praxistipp_29231.html