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Beitrag erschienen im Pago-Report 2005 (Juni 2005) |
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Branchenreports Stand Juni 2005 |
Direct Debit im Aufwind – Lastschriftverfahren im internationalen VergleichBeitrag von Jens Leinert Der Wirtschaftsraum Internet hat sich auf vielfältige Weise entwickelt und ist mittlerweile zu einem weltumspannenden, sicheren und umsatzstarken Handelsplatz geworden. Vor wenigen Jahren noch war das Internet vor allem ein Ort unbegrenzter Produktpräsentationen, die Kauftransaktionen selber verliefen konservativ: Die Bestellung wurde per E-Mail ausgeführt, die Bezahlung konnte lediglich drei über Methoden abgewickelt werden: durch die Bezahlung bei Aushändigung der Ware (per Nachnahme), die Bezahlung bei Bestellung (durch Vorauskasse) und die Bezahlung auf Rechnung bei bestehenden Kundenverbindungen. Diese ursprünglich im Versandhandelsgeschäft etablierten Bezahlmethoden werden als Offline-Bezahlmethoden bezeichnet. Seit einiger Zeit gibt es jedoch eine Vielzahl etablierter und sicherer Online-Bezahlverfahren, mit denen Produkte und Dienstleistungen weltweit, auch und insbesondere unter Berücksichtigungen regionaler Besonderheiten vermarktet werden können. Zwei Kategorien von Produkten und Dienstleistungen können unterschieden werden: digitale Güter, deren Auslieferung über das Internet erfolgt wie Mitgliedschaften und Abosysteme für Internet-Services und physische Güter, deren Auslieferung konventionell über den Postweg erfolgt. Bei letzteren erfolgt die Lieferung an eine postalische Anschrift, der Postbote bestätigt bei der Zustellung indirekt den Erhalt der Ware. Bei digitalen Gütern muss die Auslieferung der Ware umgehend (in „Real Time“) erfolgen, die Lieferanschrift ist hier eine E-Mail- oder die IP-Adresse des Computers des Kunden. Seit dem Ende der Kostenlos-Zeiten zu Zeiten der „New Economy“ werden diese Leistungen vermehrt kostenpflichtig angeboten. Unabhängig von den verwendeten Bezahlmethoden ist es für den Händler unerlässlich, die Identität des Empfängers zu prüfen und sich die Annahme der Ware bestätigen zu lassen, um bei etwaigen Zahlungseinsprüchen gewappnet zu sein. Der Händler setzt also Werkzeuge zur Verhinderung von Betrug (Fraud-Tools) ein und prüft zugleich mit anderen Werkzeugen die Identität des Kunden. Gerade beim Bezahlen von digitalen Gütern stellen die jeweiligen Lastschriftverfahren in den verschiedenen Ländern die wichtigste Alternative zur Kreditkarte dar. Die Unterschiede zwischen den nationalen Varianten der so genannten „Direct-Debit-Verfahren“ sind allerdings groß. Nationale Varianten des Direct-Debit-Verfahrens In Europa ist das nach der Kreditkarte meist verbreitete Bezahlverfahren für Internet-Bezahlungen das Lastschriftverfahren. Man unterscheidet zwei Lastschriftverfahren: Beim Abbuchungsauftrag hinterlegt der Kontoinhaber bei Hausbank eine schriftliche Vollmacht, dass ein bestimmter Zahlungsempfänger von seinem Konto Geld einziehen darf. Dieses Verfahren wird in der Internet-Praxis kaum angewendet, da es abgesehen von dem Medienbruch für den Zahlungspflichtigen auch bedeutet, zusätzlich noch den Abbuchungsauftrag an die Bank zu versenden, um dann eine Internet-Zahlung zu genehmigen. Bei der Einzugsermächtigung gibt der zahlungspflichtige Kontoinhaber dem Händler die schriftliche Erlaubnis, von seinem Konto Beträge einzuziehen. Die beteiligten Banken könnten diesen Nachweis bei Bedarf anfordern. In der gängigen Praxis wird dieser Nachweis nicht verlangt. Bei diesem Verfahren erfolgt die Gutschrift des einzuziehenden Betrages „unter Vorbehalt“, eine Verfügung ist erst möglich, wenn der Bank der Geldbetrag von der Bank des Endkunden gutgeschrieben wurde. Neben einer Rücklastschrift „mangels Deckung“ oder wegen „falscher Bankverbindung“ kann auch der Kontoinhaber einer Belastung seines Kontos widersprechen. Diese Rücklastschrift wird als „Widerspruch“ bezeichnet. Der Kontoinhaber ist bis zu sechs Wochen nach der Belastung ohne Angaben von Gründen dazu berechtigt, den Betrag zurückbuchen zu lassen. Eine Statusmeldung über eine Rücklastschrift mangels Deckung oder falscher Bankverbindungen ist etwa drei bis vier Banktage nach Zahlung bekannt. Eine Zahlung wegen Widerspruch kann hingegen gemäß der Widerrufsfrist bis zu sechs Wochen dauern. Die Lastschrift ist mit einem Anteil von etwa 64% das wichtigste Internet-Bezahlverfahren in Deutschland: Jeder Deutsche, der über ein eigenes Bankkonto verfügt, kann ohne weitere Voraussetzungen per Lastschrift bezahlen. Zurzeit gibt es in Deutschland 70 Millionen Konten, die zur Bezahlung per Lastschrift geeignet sind. Da fast jeder Deutsche über ein Bankkonto verfügt, ist die Zahlung per Lastschrift in Deutschland das Bezahlverfahren, das im Prinzip jeder potentielle Kunde auch zur Zahlung im Internet einsetzen kann. In Österreich ist die Bezahlung per Lastschrift nicht so stark verbreitet wie in Deutschland. Rund 28% der Internet-Zahlungen werden in Österreich per Lastschrift beglichen, allerdings mit stark steigender Tendenz. In den Niederlanden werden etwa 42% aller Internetzahlungen per Lastschrift abgewickelt. Im Gegensatz zu den sechs Wochen in anderen Ländern hat man bei niederländischen Banken eine Widerrufsfrist von 35 Tagen. Nach Deutschland steht Spanien mit 56% der Internet-Zahlungen per Lastschrift an zweiter Stelle. Im Unterschied zu den anderen Ländern muss bei der Bezahlung zusätzlich die Ausweisnummer mit angeben werden, um die Zahlung so vom Endverbraucher autorisieren zu lassen. Auch in UK gewinnt die Bezahlung per Lastschrift immer mehr an Bedeutung. Um Bezahlungen per Lastschrift tätigen zu können, muss das Konto einmalig durch den Kontoinhaber bei der Bank freigeschaltet werden. Dies geschieht mittlerweile standardmäßig bei der Kontoeröffnung und kann bei älteren Konten jederzeit beantragt werden. In den USA ist die Zahlung per Lastschrift als ACH oder Direct Payment bekannt und wird von knapp 43% der Haushalte genutzt. In Norwegen und in der Schweiz wird das Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung nicht angeboten. Es gibt nur das Abbuchungsverfahren. Bei diesem Verfahren muss der Endkunde ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular wird dann entweder durch den Händler oder durch den Endkunden selber an die Bank des Endkunden geschickt. Bevor die Bank dann das Konto bei Zahlungsanforderungen belastet, wird erst einmal die vorliegende Berechtigung überprüft. Dieses Verfahren ist sehr umständlich und rentiert sich ausschließlich bei regelmäßigen Bezahlungen an den gleichen Händler. Im Internet bietet es sich folglich nur für Mitgliedschaften oder für das Aufladen von Spielkontos bei einem Casino oder Wettanbieter an. Der Vorteil liegt für den Händler in der hohen Sicherheit des Zahlungseinganges. Ein Widerspruch ist fast nicht möglich, entsprechend gering sind die Rücklastschriftquoten. In Norwegen erhält der Kontoinhaber zum Beispiel eine Aufstellung seiner erhaltenen Lastschriften zur Mitte des Monats. Er hat dann zwei Wochen Zeit, um für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen bzw. unberechtigten Zahlungen zu widersprechen. Danach ist ein Widerspruch nicht mehr möglich.
Grafik 6-6-1: Nutzung voin Direct-Debit-Verfahren in verschiedenen Ländern Payment Service Provider bieten für diese Märkte heute neben der Abwicklung des Einzugs per Lastschrift auch die Erfassung der Rücklastschriften automatisiert an. Tagesaktuell werden Meldungen über Rücklastschriften dem Händler mitgeteilt, der Händler kann so Zugänge in Mitgliedsbereichen umgehend schließen. Unternehmen wie webtrade.net bieten neben der reinen Meldung über eine Rücklastschrift den Händlern auch an, in Zusammenarbeit mit führenden Inkasso-Unternehmen die Mahnverfahren vor Ort durchzuführen. Wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, wird der Endkunde per Email darüber informiert, dass er die Möglichkeit hat, den Betrag zuzüglich der Rücklastschriftgebühr auf ein Bankkonto zu überweisen. Im Anschluss daran erfolgen zwei weitere Briefe im Namen einer Rechtsanwaltskanzlei sowie entsprechende Telefonanrufe. Zusammenfassung Trotz des inzwischen internationalen Charakters des Internets als Handelsplatz für Produkte und Dienstleistungen agieren Händler mit ihren Angeboten und Bezahlverfahren häufig nur auf nationaler Ebene. Besonders bei digitalen Gütern, die über das Internet ausgeliefert oder konsumiert werden, gibt es jedoch keine nationalen Einschränkungen mehr. Die Kreditkarte ist nach wie vor die einzig weltweit verfügbare Bezahlmethode für internationale Zahlungen. Wenn der Kunde jedoch nicht über eine Kreditkarte verfügt, die Bezahlung aus Sicherheitsgründen per Kreditkarte ablehnt oder aber der Händler für sein Geschäft keinen Kreditkartenakzeptanzvertrag erhält, sind für den internationalen Online-Handel alternative Bezahlmethoden nötig. Händler, die kein weltweites Netz aus Bankverbindungen aufbauen können oder wollen, um ihren internationalen Kunden alternative Bezahlmethoden anzubieten, können von Payment Service Providern wie webtrade.net internationalen Collect-Service als Dienstleitung einkaufen. Dabei werden gleichzeitig die unterschiedlichen Währungen normalisiert. Wenn ein Schweizer per Lastschrift bei einem norwegischen Händler zahlen soll, rechnet ein Currency-Converter die Bezahlung entsprechend um, initiiert den Einzug der Schweizer Franken beim Kunden und die entsprechende Gutschrift beim Händler in norwegischen Kronen. Payment Service Provider sind so für Online-Händler, die ihre Produkte in allen europäischen Ländern an möglichst breite Zielgruppen vermarkten wollen, ideale Dienstleister, die ohne Up-Front-Kosten den Zugang zu neuen Märkten vereinfachen und Backend-Prozesse von der automatisierten Abwicklung des Einzugs per Lastschrift und die Erfassung der Rücklastschriften bis hin zum Mahnverfahren als kostengünstige Dienstleistung anbieten. Über den Autor Diplomkaufmann Jens Leinert, 41, ist geschäftsführender Gesellschafter der Pay4 GmbH. Die Pay4 GmbH hat sich im Geschäftsbereich Payment auf die Abwicklung von Bezahlvorgängen im Internet spezialisiert. Zu den Dienstleistungen gehören neben der Vermittlung von Kreditkartenakzeptanzverträgen, Betrugsprävention (Adressverifikation & Scoring) auch Lösungen für internationale Bezahlverfahren. Diese umfassen internationale Lastschriftverfahren und spezielle Internetbezahlverfahren bis zu nationalen Lösungen. Neben zahlreichen Unternehmen aus der Old Economy bildet die Abrechnung für Internet-Content, Mitgliedschaften und digitale Inhalte einen neuen Schwerpunkt. Leinert war unter anderem als Direktor bei der webtrade.net The Payment Company GmbH, Vorstand der telemall AG, als Geschäftsführer der mails+media GmbH sowie als geschäftsführender Gesellschafter der mails+more GbR tätig. Nach dem Abitur lernte Leinert zuerst Bankkaufmann, um dann an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt nach seinem Studium der Betriebswirtschaften mit einer Arbeit über „Probleme und Chancen des multimedialen nicht-stationären Handels" 1995 den Diplomkaufmann zu erwerben. Als Dozent der Logo AG und studentischer Tutor an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität gab er sein Wissen um die betriebswirtschaftlichen Chancen und Möglichkeiten des Internets an zahlreiche Studierende weiter. Kontakt:
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