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by LeinertConsult |
Lobbyarbeit des staatlichen Wettanbieters Oddset
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1.Inhaltsverzeichnis 2.Definition Wetten 3.Juristische Auslegung 3.1 Definition von Glücksspiel 3.2 Gambelli - freier Dienstleistungsverkehrs und Niederlassungsfreiheit 3.3 Flächendeckende Verfügbarkeit 3.4Exzessive Werbung 3.5.Lobbyarbeit der staatlichen Wettanbieter 3.6.Geringfügigkeitsschwelle 3.7.Geschicklichkeitsspiel und Unterhaltungsspiele 4.Glücksspiel-Anwälte 5.Der Markt für Online-Wetten 6.Wettanbieter 6.1.Staatliche Wettanbieter 6.2.Private Wettanbieter 6.3.Wett-Shop 6.4.Sportwetten per Internet 6.5.Mobile-Gambling 6.6.interaktives TV (iTV) 7.Die Wettarten 8.Lotto 8.1.Euromillions 8.2.Lotto-Tipp-Gemeinschaften 9.Pferderennen 10.Sportwetten 10.1.Quote 10.2.Einzelwette 10.2.1.Einzelwette als Tendenzwette 10.2.2.Einzelwette als Ergebniswette 10.3.Kombiwette 10.4.Systemwette 10.5.Bank, Zweiweg und Dreiweg-Wette 10.6.Halbzeit/Endstand-Wette 10.7.Over/Under-Wette 10.8.Handicap (Handicapwette) 10.9. Asian Handicap 10.10.Spezialwetten 10.10.1.Fantasy-Wette 10.10.2.Langzeitwette 10.10.3.Platzwette 10.10.4.Erster Torschütze 10.10.5.Erster Torschütze Kombi mit Ergebniswette 10.10.6.Weitere Sonderwetten 10.10.7.Value-Betting 10.10.8.Arbitrage - Sure Bets 10.11.Wettbörsen / Betting-Exchange 10.12.Livewetten bei Wettbörsen 11.Poker 12.Spielbank / Casino 12.1.Casino-Software 13.Betreiber 14.Spread Betting 15.Börsennotierte Wett-Firmen 16.Payment 17.Marketing 17.1.Marketing im Internet 17.2.Affiliateprogramme von Wett-Anbietern 17.3.Bonusprogramme 18.Messen & Kongresse 19.Zeitschriften & Magazine 20.Fazit Stand September 2010 |
3.5. Lobbyarbeit der staatlichen WettanbieterDie angebotenen Produkte des Deutschen Lotto- und Totoblocks müssen denen der internationalen Konkurrenz ähneln. Allerdings sind die Quoten und die ausgeschütteten Gewinne niedriger als die der internationalen Anbieter. Dies wird damit begründet, dass die Angebote nicht so verlockend sein dürften, um Kunden damit zu ködern, so RA Dr. Manfred Hecker, CBH Rechtsanwälte Köln im Westlotto Bericht 2003. Die staatlichen Lotterien sind bedingt durch Lotteriesteuern und Sonderabgaben gezwungen, entsprechend ungünstige Quoten anzubieten. Die Quoten sind deshalb schlechter, weil auf die getätigten Umsätze eine Lotteriesteuer von 16,67% gezahlt wird, die dem Landeshaushalt zu Gute kommt. Zudem gibt es zusätzlich eine Abgabe an so genannte Destinatäre: Diese Destinatäre sind besonders förderungswürdige Projekte wie z.B. Denkmalpflege, Sportverbände, etc. Diese Abgaben werden von den privaten Anbietern nicht geleistet. Diese Anbieter sind aus Sicht der Spielteilnehmer daher die günstigeren Anbieter. Mit diesen Abgaben hat sich der Deutsche Lotto- und Totoblock eine sehr starke Lobby geschaffen, um sich den Bestandsschutz als alleiniger Anbieter in Deutschland langfristig zu sichern. Ebenso sitzen im Aufsichtsrat der Landeslotterien, in den Gremien der geförderten Stiftungen und Verbänden prominente Politiker, welche ein ureigenes Interesse haben, diesen Status Quo ebenfalls beizubehalten. Über die Verwendung der Mittel und deren Höhe werden bei den meisten Lottogesellschaften auch nur unzureichende Aussagen gemacht. Der ehemalige Finanzminister von Baden-Württemberg, Gerhard Mayer-Vorfelder, war zeitgleich Aufsichtsratsvorsitzender der Landeslotterie. Er trat von diesem Posten zurück, als bekannt wurde, dass auf seine Anregung ein Versammlungsraum im Gebäude der Landeslotterie für umgerechnet €250.000,- umgebaut wurde, den vorwiegend Mayer-Vorfelder für private Feierlichkeiten nutzte. Heute ist Meyer-Vorfelder als DFB-Präsident daran interessiert, dass in den deutschen Fußballstadien exklusiv für das Sportwetten-Produkt Oddset geworben wird und Oddset als lokaler Sponsor mit 100 Mio. Euro bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Erscheinung tritt. Kaum ein Bundesligaverein kann es sich erlauben, einen anderen Bandenpartner zu akzeptieren, um nicht der Gefahr der Kürzung von Fördermittel ausgesetzt zu werden und einen der stärksten Werbepartner zu verlieren. Dass Spielsucht eine schlimme Krankheit ist, welche zu Verhindern ist, dürfte wohl unbestritten sein. Die staatlichen Lotterien geben riesige Summen für Marketing ihrer Produkte aus, überweisen an förderungswürdige Einrichtungen (Destinatäre) und zahlen erhebliche Summen an die Landeshaushalte. Für eine aktive Prävention der Spielsucht wird aber so gut wie nichts unternommen. Auch ist es nicht nachvollziehbar, dass die einzelnen Angebote der unterschiedlichen Länder immer nur für die eigenen Bürger geeignet sind, aber nicht für die Bürger aus anderen Ländern. Z.B. kann ein deutscher Spieler nicht bei der Österreichischen oder Schweizer Lotterie spielen. Umgekehrt wird das Spielen von Ausländern auch vom deutschen Lotto-Toto Block unterbunden. Ein freier Wettbewerb zwischen den Anboten der Mitglieder der europäischen Gemeinschaft sollte möglich sein, ansonsten liegt der Verdacht nahe, dass der Staat hier ein Monopol geschaffen hat, welches die europäischen Nationen wechselseitig akzeptieren und schützen. Die Angebote von ausländischen Anbietern werden gleichsam „per Sippenhaft“ als illegale Angebote tituliert. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um einen Internetanbieter aus einer „Bananenrepublik“, um ein konzessioniertes Angebot eines EU-Landes oder um ein Angebot eines Anbieters mit DDR-Lizenz handelt. Während der Staat dem Treiben im Internet fast tatenlos gegenüber stehen muss, versucht er der Entwicklung stationärer nichtstaatlicher Wettshops Einhalt zu gewähren. Bedingt durch das Internet eröffnet sich Lotto-Spielern jedoch die Möglichkeit, weltweit an Lotterien teilzunehmen. Aufgrund des Gambelli Urteils und der Gewerbefreiheit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ist es europäischen Lotterien dennoch möglich, ihre Produkte jedem Bürger der EU anzubieten. Statt der Definition von festen Regeln, Bestimmungen und Steuern für Glücksspiele ist der Staat der Meinung, dass er ein solches Produkt besser selber produzieren und anbieten kann. Ein generelles Verbot des Glücksspiels wird auch nicht in Erwägung gezogen. Neben den schwindenden Steuereinnahmen für den Staat würde sich das Glücksspiel im Untergrund ähnlich der amerikanischen Prohibition entwickeln. Das Angebot des Staates soll deshalb den natürlichen Spieltrieb des Spielers befriedigen. Das Angebot soll so interessant gestaltet sein, dass der Spieler sich nicht zu ausländischen Alternativen begibt und gleichzeitig so uninteressant sein, dass eine unkontrollierte Spielsucht entwickelt wird. Gleichzeitig sieht der Staat zahlreiche begleitende Gefahren, die mit der Liberalisierung des Glückspielmonopols über das Land hereinbrechen würde. Dies sind die Gefahren des Betrugs- und Geldwäschebereichs und des manipulativen und unzuverlässigen Verhaltens der Glücksspielanbieter.
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