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Lastschrift Zahlung im Internet-ShopLastschriftzahlung in Europa |
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LastschriftIn Europa ist das nach der Kreditkarte meist verbreitete Bezahlverfahren für Internet-Bezahlungen das Lastschriftverfahren. Man unterscheidet zwei Lastschriftverfahren: Beim Abbuchungsauftrag hinterlegt der Kontoinhaber bei Hausbank eine schriftliche Vollmacht, dass ein bestimmter Zahlungsempfänger von seinem Konto Geld einziehen darf. Dieses Verfahren wird in der Internet-Praxis kaum angewendet, da es abgesehen von dem Medienbruch für den Zahlungspflichtigen auch bedeutet, zusätzlich noch den Abbuchungsauftrag an die Bank zu versenden, um dann eine Internet-Zahlung zu genehmigen. Bei der Einzugsermächtigung gibt der zahlungspflichtige Kontoinhaber dem Händler die schriftliche Erlaubnis, von seinem Konto Beträge einzuziehen. Die beteiligten Banken könnten diesen Nachweis bei Bedarf anfordern. In der gängigen Praxis wird dieser Nachweis nicht verlangt. Bei diesem Verfahren erfolgt die Gutschrift des einzuziehenden Betrages „unter Vorbehalt“, eine Verfügung ist erst möglich, wenn der Bank der Geldbetrag von der Bank des Endkunden gutgeschrieben wurde. Neben einer Rücklastschrift „mangels Deckung“ oder wegen „falscher Bankverbindung“ kann auch der Kontoinhaber einer Belastung seines Kontos widersprechen. Diese Rücklastschrift wird als „Widerspruch“ bezeichnet. Der Kontoinhaber ist bis zu sechs Wochen nach der Belastung ohne Angaben von Gründen dazu berechtigt, den Betrag zurückbuchen zu lassen. Eine Statusmeldung über eine Rücklastschrift mangels Deckung oder falscher Bankverbindungen ist etwa drei bis vier Banktage nach Zahlung bekannt. Eine Zahlung wegen Widerspruch kann hingegen gemäß der Widerrufsfrist bis zu sechs Wochen dauern. Europäische LastschriftDie Lastschrift ist mit einem Anteil von etwa 64% das wichtigste Internet-Bezahlverfahren in Deutschland: Jeder Deutsche, der über ein eigenes Bankkonto verfügt, kann ohne weitere Voraussetzungen per Lastschrift bezahlen. Zurzeit gibt es in Deutschland 70 Millionen Konten, die zur Bezahlung per Lastschrift geeignet sind. Da fast jeder Deutsche über ein Bankkonto verfügt, ist die Zahlung per Lastschrift in Deutschland das Bezahlverfahren, das im Prinzip jeder potentielle Kunde auch zur Zahlung im Internet einsetzen kann.In Österreich ist die Bezahlung per Lastschrift nicht so stark verbreitet wie in Deutschland. Rund 28% der Internet-Zahlungen werden in Österreich per Lastschrift beglichen, allerdings mit stark steigender Tendenz. In den Niederlanden werden etwa 42% aller Internetzahlungen per Lastschrift abgewickelt. Im Gegensatz zu den sechs Wochen in anderen Ländern hat man bei niederländischen Banken eine Widerrufsfrist von 35 Tagen. Nach Deutschland steht Spanien mit 56% der Internet-Zahlungen per Lastschrift an zweiter Stelle. Im Unterschied zu den anderen Ländern muss bei der Bezahlung zusätzlich die Ausweisnummer mit angeben werden, um die Zahlung so vom Endverbraucher autorisieren zu lassen. Auch in UK gewinnt die Bezahlung per Lastschrift immer mehr an Bedeutung. Um Bezahlungen per Lastschrift tätigen zu können, muss das Konto einmalig durch den Kontoinhaber bei der Bank freigeschaltet werden. Dies geschieht mittlerweile standardmäßig bei der Kontoeröffnung und kann bei älteren Konten jederzeit beantragt werden. In den USA ist die Zahlung per Lastschrift als ACH oder Direct Payment bekannt und wird von knapp 43% der Haushalte genutzt. In Norwegen und in der Schweiz wird das Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung nicht angeboten. Es gibt nur das Abbuchungsverfahren. Bei diesem Verfahren muss der Endkunde ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular wird dann entweder durch den Händler oder durch den Endkunden selber an die Bank des Endkunden geschickt. Bevor die Bank dann das Konto bei Zahlungsanforderungen belastet, wird erst einmal die vorliegende Berechtigung überprüft. Dieses Verfahren ist sehr umständlich und rentiert sich ausschließlich bei regelmäßigen Bezahlungen an den gleichen Händler. Im Internet bietet es sich folglich nur für Mitgliedschaften oder für das Aufladen von Spielkontos bei einem Casino oder Wettanbieter an. Der Vorteil er Lastschrift per Abbuchungsauftrag liegt für den Händler in der hohen Sicherheit des Zahlungseinganges. Ein Widerspruch ist fast nicht möglich, entsprechend gering sind die Rücklastschriftquoten. In Norwegen erhält der Kontoinhaber zum Beispiel eine Aufstellung seiner erhaltenen Lastschriften zur Mitte des Monats. Er hat dann zwei Wochen Zeit, um für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen bzw. unberechtigten Zahlungen zu widersprechen. Danach ist ein Widerspruch nicht mehr möglich.
Nutzung voin Direct-Debit-Verfahren in verschiedenen Ländern Payment Service Provider bieten für diese Märkte heute neben der Abwicklung des Einzugs per Lastschrift auch die Erfassung der Rücklastschriften automatisiert an. Tagesaktuell werden Meldungen über Rücklastschriften dem Händler mitgeteilt, der Händler kann so Zugänge in Mitgliedsbereichen umgehend schließen. Unternehmen wie Pay4 bieten neben der reinen Meldung über eine Rücklastschrift den Händlern auch an, in Zusammenarbeit mit führenden Inkasso-Unternehmen die Mahnverfahren vor Ort durchzuführen. Wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, wird der Endkunde per Email darüber informiert, dass er die Möglichkeit hat, den Betrag zuzüglich der Rücklastschriftgebühr auf ein Bankkonto zu überweisen. Im Anschluss daran erfolgen zwei weitere Briefe im Namen einer Rechtsanwaltskanzlei sowie entsprechende Telefonanrufe. Zahlreiche Payment Service provider bieten neben der technischen Abwicklung der Lastschriftzahlung auch die kaufmännische Abwicklung an. Bei der technischen Abwicklung muss der Händler selber für ein entsprechendes Bankkonto sorgen und die Lastschrifteinreichungen und die Rücklastschriftabwicklung wird automatisiert abgewickelt. Wenn man als internationaler Internet-Händler das Bezahlverfahren Lastschrift für die internationalen Kunden anbieten, so ist eine eigenen Bankverbindung in dem jeweiligen Land erforderlich. Neben dem eigenen Bankkonto muss jeweils ein Lastschrifteinreichungs-Vertrag geschlossen werden und die Konditionen und Sicherheiten verhandelt werden. Einige Payment Service Provider bieten deshalb einen Lastschrift-Full-Service an. Mit diesem Lastschrift-Service können auch Lastschriften von ausländischen Kunden akzeptiert werden, ohne das der Händler extra eine eigene Niederlassung gründen muss. Die Firma Pay4 bietet z.B. den Lastschrifteinzug für Deutschland, Österreich, Spanien und den Niederlanden an. Zusammenfassung Trotz des inzwischen internationalen Charakters des Internets als Handelsplatz für Produkte und Dienstleistungen agieren Händler mit ihren Angeboten und Bezahlverfahren häufig nur auf nationaler Ebene. Besonders bei digitalen Gütern, die über das Internet ausgeliefert oder konsumiert werden, gibt es jedoch keine nationalen Einschränkungen mehr. Die Kreditkarte ist nach wie vor die einzig weltweit verfügbare Bezahlmethode für internationale Zahlungen. Wenn der Kunde jedoch nicht über eine Kreditkarte verfügt, die Bezahlung aus Sicherheitsgründen per Kreditkarte ablehnt oder aber der Händler für sein Geschäft keinen Kreditkartenakzeptanzvertrag erhält, sind für den internationalen Online-Handel alternative Bezahlmethoden nötig. Payment Service Provider sind so für Online-Händler, die ihre Produkte in allen europäischen Ländern an möglichst breite Zielgruppen vermarkten wollen, ideale Dienstleister, die ohne Up-Front-Kosten den Zugang zu neuen Märkten vereinfachen und Backend-Prozesse von der automatisierten Abwicklung des Einzugs per Lastschrift und die Erfassung der Rücklastschriften bis hin zum Mahnverfahren als kostengünstige Dienstleistung anbieten. Weitere Informationen zum Thema Lastschrift: |
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